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Technische Beratung

Sie sind leidenschaftlicher Tuner und Fahrzeuge von der Stange sind absolut nicht Ihr Ding? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

In § 19 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist geregelt, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, die

  • eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermuten lassen,
  • eine Änderung der Fahrzeugart bewirken,
  • möglicherweise eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens zur Folge haben.
DOMINIK SCHMIELAU
B. ENG. DOMINIK SCHMIELAU
KFZ-Prüfingenieur / USB
Einzelabnahmen nach §21 StVZO
FLORIAN MEYER
B. ENG. FLORIAN MEYER
KFZ-Prüfingenieur / USB
Einzelabnahmen nach §21 StVZO
Rückseite eines weißen Peugeot 106 Rallye
Wir bieten Ihnen gerne an, sich von uns beraten zu lassen.

Unsere qualifiziert ausgebildeten Experten beraten Sie kompetent zu allen Fragen rund um die erforderliche Einzelabnahme:

  • Was muss bei dem geplanten Umbau beachtet, welche Vorschriften müssen eingehalten werden?
  • Welche Prüfungen/Nachweise sind erforderlich?
  • Sind die vorhandenen Nachweise ausreichend?
  • Wo können noch nicht vorliegende Prüfungen durchgeführt werden?
  • u. v. m.