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Kaskoschaden

Kaskoschaden: Eingeschlagene Autofensterscheibe

Ein Kaskoschaden ist ein vom Verursacher selbst verschuldeter Unfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen. In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Welche Schadenfälle deckt die Vollkaskoversicherung?

  • Selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
  • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug verursacht durch Dritte, die nicht zu ermitteln sind (Unfallflucht)
  • Vandalismus Schäden (mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde)
Rüdiger Friese
RÜDIGER FRIESE
KFZ-Sachverständiger
Sven Bode
SVEN BODE
KFZ-Sachverständiger
Sie haben einen Unfall verursacht?

Dann können Sie sich telefonisch bei uns melden oder kommen, wenn möglich, vorbei!

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