Haftpflichtschaden
Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird.
Häufig kommen sie auf Parkplätzen zustande, wenn z.B.
- Fahrradfahrer zu dicht an Ihrem Fahrzeug vorbeifahren
- Türen zu weit geöffnet oder gegen Ihr Fahrzeug geschlagen werden
- beim Einparken Ihr Fahrzeug getroffen wird
Sie haben…
>… die freie Wahl des Gutachters
>… das Recht auf anwaltliche Beratung bei unklarer Sachlage
>… die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
>… die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen
Ihr Fahrzeug wurde beschädigt?
Dann können Sie sich telefonisch bei uns melden oder kommen, wenn möglich, vorbei!
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