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Schadengutachten

Unser Schadenschnelldienst sorgt mit der unabhängigen Begutachtung durch unsere Kfz-Sachverständigen für eine schnelle und vor allen Dingen für eine faire Schadenabwicklung.

Schadenschnelldienst iBS

Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt werden. Selbstverständlich können Sie sich auf unsere schnelle Hilfe verlassen.

Unsere Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Über die GTÜ-Sachverständigen­organisation können wir gewährleisten, dass der Ge­schädigte (also Sie) 100 % Ersatz hinsichtlich seines Fahrzeugschadens geltend machen kann.

Lassen Sie immer selbst ein Schadengutachten von uns erstellen und achten Sie auf die folgenden Hinweise:

  • Keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung annehmen
  • Nicht einschüchtern lassen
  • Kein Schnellgutachten akzeptieren
  • Keine mündlichen Absprachen halten

Anwaltliche Beratung und Vertretung 

Bei Unfällen ist die Einschaltung eines Rechtsbeistands immer angeraten. Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach einem Verkehrsrechtsanwalt behilflich. Die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall entstehenden Anwaltskosten hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung zu ersetzen.

Verkehrsrechtsanwälte, die wir Ihnen empfehlen können:

Braunschweig:

Goslar und Umgebung:

Anwaltliche Beratung für Schadengutachten

Sie hatten Pech und Ihr Auto einen Unfall? Als Sachverständige kümmern wir uns um das vollständige Unfallgutachten.

Fahrzeugschäden, die durch das Verschulden Fremder zustande kommen. Kommt häufig auf Parkplätzen vor, wenn z.B. Fahrradfahrer zu dicht vorbeifahren oder Türen zu weit geöffnet werden.

Selbst verschuldete Unfallschäden, Unfallschäden durch Dritte, die nicht zu ermitteln sind (Unfallflucht) und Vandalismus Schäden (mutwillige Beschädigung ihres Fahrzeugs durch Fremde)