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Gasprüfungen

Gasanlagenprüfung für Fahrzeugantrieb und Campinggas

iBS führt bei gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) durch. Viele unserer Prüfingenieurinnen und -ingenieure können zudem Gassystemeinbauprüfungen (GSP), Gasanlagenprüfungen (GAP) und Gasanlagenprüfungen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen nach DIN EN 1949 und DVGW G 607 durchführen.

Vor jeder Inbetriebnahme einer nachgerüsteten Gasanlage in Fahrzeugen muss eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) durchgeführt werden. Hier wird überprüft, ob die Anlage vorschriftsmäßig verbaut ist und ob die Bauteile ordnungsgemäß funktionieren. Die GSP beinhaltet unter anderem auch eine Dichtheitsprüfung der Gasanlage. Auch diese Untersuchung wird von unseren Prüfingenieurinnen und -ingenieuren durchgeführt.

Kfz-Prüfingenieur überprüft eine Gasanlage.
Kfz-Prüfingenieur klebt Aufkleber für bestandene Gasanlagenprüfung auf die Rückseite eines Fahrzeugs.

Bei einem Fahrzeug mit Gasantrieb werden bei der Hauptuntersuchung auch Funktion und Dichtheit der Gasanlage überprüft. Dabei kommen Gasdetektoren bzw. Lecksuchsprays bei Gasleitungen zum Einsatz.

Wurde in den vorangegangenen 12 Monaten eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) oder nach umfangreicher Reparatur an der Gasanlage eine Gasanlagenprüfung (GAP) durchgeführt und liegt die dazugehörige Bescheinigung der Gasanlagenprüfung (GSP bzw. GAP) vor, so entfällt dieser Untersuchungspunkt bei der Hauptuntersuchung, da hier die GSP/GAP als GWP anerkannt wird.

Wir überprüfen Ihr Fahrzeug mit Gasantrieb!

Kommen Sie direkt zu den entsprechenden Öffnungs­zeiten vorbei oder wenden Sie sich gerne auch an einen unserer Prüfingenieure.

ÖFFNUNGSZEITEN

GTÜ-Prüfstelle (ohne Anmeldung):

Montags–Freitags:
8.00–12.30 Uhr
13.15–18.00 Uhr

Samstags:
9.00–13.00 Uhr

Kommen Sie einfach vorbei!

Unsere Prüfstelle ist für Sie ohne Terminvereinbarung zu den entsprechenden Öffnungszeiten erreichbar. Kommen Sie einfach vorbei! Wir befinden uns in der Fabrikstraße 6 gegenüber von Hornbach.